In jeder Lebensphase gesund zu bleiben und dabei bis ins hohe Alter mitten im Leben zu stehen, ist der Wunsch aller Menschen. Älterwerden heißt jedoch auch Herausforderungen annehmen – und vielleicht können wir aufgrund von Krankheit oder Behinderung irgendwann nicht mehr selbst entscheiden. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig und verantwortlich die Dinge zu regeln, die uns am Herzen liegen.
Dass wir alle am Ende des Lebens nichts mitnehmen können, ist eine Erkenntnis, die es uns leichtmachen sollte, rechtzeitig für unsere Angehörigen, nahestehenden Menschen oder Hilfsprojekte zu sorgen, die uns am Herzen liegen!
Sie können Ihren Nachlass ganz oder auch nur teilweise an Franziskaner Helfen vererben, wo er dann für Hilfsprojekte verwendet wird. Zudem können Sie in Ihrem Testament konkret angeben, welches Projekt Ihr Nachlass unterstützen soll.
Wenn Sie mit einem bestimmten Geldbetrag helfen möchten, können Sie dies durch ein Vermächtnis tun. Damit können Sie einen Erben einsetzen, der das von Ihnen bestimmte Vermächtnis steuerfrei an uns weitergeben darf.
Mit einer Zustiftung kann ihr Nachlass nachhaltig Erträge zur Unterstützung unserer Hilfsprojekte erwirtschaften! So können Sie Ihren Nachlass der Gemeinschaftsstiftung Franz von Assisi zukommen lassen. Ihr Stiftungsanteil trägt dann wachsend zur Förderung von Bildung und Ausbildung in den ärmsten Ländern der Welt bei.
Möglicherweise ist es für Sie interessant, eine eigene Stiftung mit einen von Ihnen bestimmten Namen ins Leben zu rufen. In diesem Falle kommen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen bestimmten Hilfsprojekten zukommen, die Sie ebenfalls vorsorglich festlegen können. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier.
In dieser Broschüre finden Sie viele Informationen rund um das Thema Erben und Vererben nochmals ausführlich beschrieben. Mit einem Klick auf den Link steht Ihnen die Broschüre zum Download zur Verfügung.
Der Staat unterstützt gesellschaftliches Engagement auch im Fall der Nachlassregelung. Franziskaner Helfen ist als gemeinnützig anerkannt und bei testamentarischen Zuwendungen und Schenkungen gänzlich von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit. Unabhängig davon, ob der Nachlass groß oder klein ist: Er kommt voll und ganz und vor allen Dingen ohne Abzüge den Ärmsten der Armen zugute.
Terrassisi®-Fondsfamilie
Nachlassspenden
Älterwerden ist wunderbar, wenn man gesund und voller Geisteskraft bleibt. Aber man steckt eben nicht drin! Und deshalb ist vorsorgen besser als abwarten: Vor allem dann, wenn es um das geht, was Ihnen am Herzen liegt.
Namensstiftung
Mit einer eigenen Stiftung besteht für alle Förderinnen und Förderer jederzeit die Möglichkeit, ihre Hilfe für Menschen in Not noch persönlicher und nachhaltiger zu gestalten. Wir erklären Ihnen gerne, wie das funktioniert.
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